Verwaltungs- Rechtsschutzversicherung
§2 Abs. g) ARB AVB
...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten; ....
§2 Abs. g) ARB AVB
...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten; ....